Farbmuus-Infos
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SCHNUPPERZEIT, KÜNDIGUNG, ABWESENHEIT
Eine Schnupperzeit von vier Wochen dient dazu, die Eignung des Betreuungsverhältnisses zu prüfen. Während dieser Zeit ist ein Austritt nach Vereinbarung möglich. Danach gilt eine Kündigungsfrist von zwei Monaten ab dem nächstmöglichen Monatsende. Es gibt keine Reduktion bei einer Abwesenheit des Kindes. Bei einer Verhinderung sollte das Kind so früh wie möglich abgemeldet werden.
FERIEN
Die Ferien richten sich nach den gesetzlichen und lokalen Feiertagen. Das Kindermalatelier bleibt während dieser Zeit geschlossen.
VERSICHERUNG
Es besteht eine Betriebshaftplichtversicherung; Die Eltern sind für Unfall- und Haftpflichtversicherung ihres Kindes verantwortlich.
ELTERNKONTAKT
Der persönliche Kontakt zu den Eltern liegt mir sehr am Herzen, gerne nehme ich mir Zeit für Ihre Anliegen und Fragen. Besuche im Malatelier sind herzlichst willkommen, informieren Sie mich bitte im Voraus. Es besteht auch die Möglichkeit von gemeinsamen Anlässen wie z.B. Mutter-Kind-Malen, Osterzmorge, Weihnachtscafé... Daraus könnte auch ein Ritual entstehen, welches wir gemeinsam bestimmen können. Es wird nicht speziell auf Ostern, Muttertag oder Weihnachen gebastelt, die Kinder sollen ohne Druck freiwillig entscheiden, ob sie etwas malen bzw. schenken wollen.